Erklärung zur Barrierefreiheit
Was du erwarten kannst, und was noch fehlt.
Diese Erklärung gilt für die Webseite unter varami.de und für die Anwendung dahinter. Wir schreiben hier nicht, dass alles fertig ist, denn das wäre eine Zusicherung, die wir nicht halten könnten. Wir schreiben, was wir geprüft haben, womit wir es geprüft haben und woran wir noch arbeiten.
Der Maßstab
Wir richten uns nach WCAG 2.2 Stufe AA. Der Standard kennt drei Stufen: A ist das Minimum, AA ist das, was Gesetze in Europa verlangen, AAA ist für einzelne Inhalte gedacht und nicht als Gesamtziel. Auf europäischer Ebene steht die Norm EN 301 549 darüber, in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Dienstleistungen an Verbraucher und die BITV 2.0 für öffentliche Stellen. Weil Hochschulen öffentliche Stellen sind, bauen wir gegen den strengeren der beiden Maßstäbe.
Der Stand
Selbstbewertung, zuletzt geprüft am 18.10.2026. Wir stufen die Seite als teilweise konform ein. Das heißt: Die überwiegende Zahl der Anforderungen ist erfüllt, einzelne sind es noch nicht, und die stehen weiter unten namentlich.
Farbkontraste auf den öffentlichen Seiten von VARAMI
Automatisierter Messlauf über alle Textknoten und alle Ränder von Bedienelementen, in heller und dunkler Darstellung. Maßstab 4,5:1 für normalen Text, 3:1 ab 24 px oder ab 18,7 px fett, 3:1 für Umrisse. Ergebnis: keine Unterschreitung.
Markenfarbe der Anbieter
Anbieter wählen ihre Farbe selbst. Für Knöpfe und für farbige Schrift wird daraus eine Fassung gerechnet, die mindestens 4,5:1 erreicht, in heller und dunkler Darstellung; eine Farbe, die schon reicht, bleibt unverändert. Gemessen auf Angebot, Katalog und Buchung und in den Assistenten der Anwendung, auch mit einer sehr hellen Anbieterfarbe: Die Markenfarbe unterschreitet nirgends 4,5.
Graue Hinweisschrift
Die leise graue Schrift für Nebensätze, Etiketten und Gruppenüberschriften erreicht auf Weiß, auf den getönten Flächen und auf dem Rahmen der Anwendung mindestens 4,5:1, in heller und dunkler Darstellung. Tönt eine dunkle Anbieterfarbe den Rahmen stärker, wird die Schrift dort nachgedunkelt. Gemessen über alle Textknoten auf Katalog, Angebot, Buchung und in der Verwaltung.
Struktur der Seiten
Genau eine Überschrift erster Ordnung je Seite, keine übersprungenen Ebenen, benannte Bereiche für Kopf, Navigation, Inhalt und Fuß, Sprunglink zum Inhalt.
Formulare
Jedes Eingabefeld hat eine sichtbare, verknüpfte Beschriftung. Der Bot-Schutz löst seine Aufgabe im Hintergrund und stellt keine Denkaufgabe.
Bedienung ohne Maus
Alle Ziele sind mit der Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar, es gibt keine Tastaturfallen.
Buchen und Schriftgröße
Die Buchung gibt es auf einer Seite oder Schritt für Schritt. Jedes Feld hat eine Beschriftung und die passende Angabe zum automatischen Ausfüllen. Fehlt etwas, nennt eine Meldung die Felder beim Namen, und der Fokus steht am ersten. Lehnt die Kasse ab, öffnet sich der Schritt mit dem Feld, der Fokus steht dort und der Grund hängt am Feld. Ein Schrittwechsel wird angesagt, die Schrittleiste nennt den aktuellen und die erledigten Schritte. Die Schrift lässt sich auf Angebot, Katalog und Buchung in drei Stufen vergrößern, zusätzlich zum Zoom des Browsers. Geprüft mit Tastatur, an dem, was der Browser an Bildschirmleser weitergibt, und bei 375 px Breite in allen drei Stufen ohne waagerechtes Scrollen. Die Farbtöne der Buchung sind hell und dunkel gemessen.
Was noch nicht barrierefrei ist
Diese Punkte kennen wir. Sie stehen hier, weil eine Liste, die nichts enthält, nichts wert ist.
Der Kalender in der Anwendung
Termine lassen sich dort mit der Maus verschieben. Für WCAG 2.5.7 braucht jede Ziehgeste eine gleichwertige Alternative ohne Ziehen. Die Alternative über das Bearbeitungsfenster existiert, ist aber noch nicht an jeder Stelle gleich gut erreichbar.
Zielgrößen in dichten Tabellen
WCAG 2.5.8 verlangt mindestens 24 × 24 px. In einigen Verwaltungslisten sind Symbolschaltflächen noch kleiner.
Hörprobe mit Bildschirmleser bei der Buchung
Geprüft ist, was der Browser an Bildschirmleser weitergibt: Namen, Rollen, Zustände, Ansagen und Fokus. Ein Durchgang mit VoiceOver, bei dem die Ansagen wirklich gehört werden, steht noch aus.
Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache
Für öffentliche Stellen nach BITV 2.0 verpflichtend. Für Mandanten, die als öffentliche Stelle auftreten, ist das vorgesehen und noch nicht umgesetzt.
Prüfung durch Dritte
Bisher liegt eine Selbstbewertung vor, kein externer Prüfbericht. Ein solcher ist vor dem allgemeinen Verkaufsstart geplant.
Du hast eine Barriere gefunden
Dann schreib uns. Du musst nichts technisch beschreiben. Es reicht zu sagen, was du tun wolltest und woran es gescheitert ist. Wir antworten und sagen dir, ob und wann wir es beheben.
Bekommst du innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Für Angebote, die eine öffentliche Stelle über uns betreibt, ist zusätzlich die jeweils zuständige Durchsetzungsstelle des Landes ansprechbar; die Erklärung dieser Stelle steht dann auf deren eigener Seite.
Für Anbieter auf dieser Plattform
Wenn du VARAMI unter deiner eigenen Domain betreibst, bleibt die Pflicht zur Erklärung bei dir, denn du bist der Anbieter der Dienstleistung. Was wir liefern, ist die technische Grundlage samt dieser Selbstbewertung, die du übernehmen und um deine eigenen Inhalte ergänzen kannst. Sprich uns an, dann bekommst du den Prüfstand in einer Form, die du deiner Vergabestelle vorlegen kannst.