Dieser Beitrag ist eine Geldzuwendung (“Mitgliedsbeitrag”) im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.

Das Anlegen einer automatisch verlängernden Online-Mitgliedsbeitragszahlung (“Abonnement”) reduziert den regulären Mitgliedsbeitrag in Höhe von 66,00 Euro pro Jahr auf 62,00 Euro pro Jahr, wovon 2,00 Euro die Gebühren des Online Payment Providers “Stripe.com” decken.